Die Frage nach dem Gehalt kommt spätestens im Vorstellungsgespräch oder der nächsten Gehaltsverhandlung. Umso wichtiger ist es, den eigenen Marktwert zu kennen. Eine realistische Einordnung ist nur möglich, wenn bekannt ist, wie viel Gehalt durchschnittlich in der eigenen Branche üblich ist.
Der durchschnittliche Lohn für einen bestimmten Beruf kann als erste Orientierung hilfreich sein, allerdings beeinflussen viele weitere Faktoren die Höhe eines Gehalts. Die Gehaltsfrage sollte man sich als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin daher immer wieder stellen: Verdiene ich genug? Wie viel ist meine Arbeitskraft und meine Erfahrung in meinem Berufsfeld wert? Und wie hoch ist das Gehalt, das mir am Ende des Monats tatsächlich ausgezahlt wird?
Die Gehaltsfrage im Vorstellungsgespräch
Die Gehaltsfrage in der Gehaltsverhandlung
Gehalt vs. Lohn
Brutto vs. Netto: Wie viel bleibt mir am Ende des Monats vom Gehalt?
Von manchen Bewerbern wird verlangt, eine erste Gehaltsvorstellung im Bewerbungsanschreiben anzugeben. Diese Auskunft dient dem Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, wie sich der Bewerber selbst einschätzt und, ob er auf Grundlage seiner Gehaltsangabe eine Zusammenarbeit für möglich hält.
Das Thema Gehalt wird nicht unbedingt direkt im ersten Gespräch mit dem Bewerber aufgegriffen. Es sollte aber spätestens vor einem Vertragsabschluss besprochen werden, wie viel der Arbeitgeber bereit ist, zu zahlen.
Tipp: Sprechen Sie im ersten Gespräch das Thema Gehalt nicht unbedingt von selbst an.
In der Regel kommt die Gehaltsfrage im zweiten Gespräch auf; spätestens aber in der Angebotsphase. Sollte der Chef bis dahin das Thema nicht angesprochen haben, kann der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ruhig die Initiative ergreifen.
Info: Durchschnittlich lässt sich bei einem Jobwechsel bis zu 10 Prozent mehr Gehalt fordern.
Eine Verhandlung über das Gehalt sollte nie unvorbereitet angetreten werden. Egal, ob es sich dabei um eine neue Anstellung oder den aktuellen Job handelt: Grundsätzlich sollte der genannte Gehaltswunsch immer gut begründet werden.
Im ersten Schritt ist es daher unabdingbar, dass man sich als Arbeitnehmer darüber informiert, welches Durchschnittsgehalt für den Beruf gängig ist. Darüber hinaus sollten folgende Faktoren hinterfragt werden:
Daraus sollte sich ein realistisches Gehaltsziel ergeben, das durch die erarbeiteten Argumente und Gründe untermauert wird.
Selbstverständlich muss sich der Arbeitgeber nicht auf den geäußerten Gehaltswunsch einlassen und bringt eventuell gut begründete Gegenargumente hervor. Doch der Arbeitnehmer sollte nicht zu früh aufgeben und einen möglichen Kompromiss anstreben. Dazu sollte er sich im Vorfeld eine Untergrenze setzen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Sollte der Arbeitgeber partout nicht in der Lage sein, eine Gehaltserhöhung zu gewährleisten oder dem Wunschgehalt nachkommen, gibt es die Möglichkeit, nach geldwerten Vorteilen zu fragen, die den Nettolohn indirekt optimieren. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel Tankgutscheine austeilen oder ein Diensthandy oder einen Firmenwagen anbieten.
Für das Wort Gehalt gibt es eine Vielzahl an Synonymen. Doch die Begriffe haben nicht immer exakt die gleiche Bedeutung. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Bezeichnungen erläutert:
Begriff | Definition |
---|---|
Gehalt | Monatliche monetäre Leistung, die an Beamte oder Angestellte ausgezahlt wird |
Lohn | Bezahlung nach Stunden für geleistete Arbeit |
Einkommen | Geld- oder Sachleistungen, die einer natürlichen oder juristischen Person in einem bestimmten Zeitraum zufließen |
Verdienst | Geld- oder Sachleistung, die einer natürlichen Person zugebilligt wird |
Honorar | So heißt das Gehalt, das Freiberufler (wie z.B. Rechtsanwälte oder Ärzte) erhalten |
Entgelt | Für eine Arbeit oder aufgewandte Mühe vereinbarte Gegenleistung (muss nicht in Form einer Geldzahlung erfolgen, wird aber in den meisten Fällen tatsächlich in einer Geldleistung ausbezahlt) |
Einnahme | Beschreibt die Vermehrung des Geldvermögens und ist das Gegenteil von Ausgabe |
Einkünfte | Bezeichnet die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben und steht für den Betrag, der am Ende übrig bleibt (wenn man die Ausgaben von den Einnahmen abzieht) |
Erwerb | Allgemeine Beschreibung für eine bezahlte Tätigkeit bzw. berufliche Arbeit |
Der Lohn beschreibt beispielsweise eine nach Stunden berechnete Entlohnung, die für geleistete Arbeit entrichtet wird. Unter Gehalt versteht man dagegen eine monatliche Bezahlung der Arbeitskraft. Dabei wird der Begriff Gehalt sowohl für Angestellte als auch für Beamte verwendet. Die Begriffe Gehalt, Lohn, Erwerb und Honorar beschreiben dabei immer eine Art von Geldleistung. Im Gegensatz dazu können die Bezeichnungen Einkommen, Entgelt oder Verdienst auch für Sachleistungen stehen.
Üblicherweise wird das Gehalt, das mit dem Arbeitgeber verhandelt wird, in brutto angegeben. Beim Bruttogehalt handelt es sich um einen "rohen" Betrag, der noch steuerlich belastet wird. Erst nach allen Abzügen ergibt sich der Nettolohn, der tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers landet.
Die Abzüge des Bruttolohns werden automatisch berechnet. Darum muss sich der Arbeitnehmer nicht kümmern. Sofern das Gehalt den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt, wird es steuerlich belastet. Übt jemand nur einen 450 Euro - Job aus, so werden keine Steuern fällig.
Info: Ein 450 Euro - Job ist steuerfrei.
Folgende Abzüge werden vom Gehalt einbehalten:
Steuern:
Beiträge:
Wie viel letztendlich vom ursprünglichen Bruttogehalt übrig bleibt, lässt sich schnell und einfach mit unserem Brutto Netto Rechner ermitteln.