Auf dieser Seite erhalten Sie eine Überschau über alle uns vorliegenden Gehaltsdaten für den Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin. Als Datenbasis für die ermittelten Daten dient unsere Gehaltsstatistik. Alle Gehaltsangaben zum Job Fußpfleger/ Fußpflegerin sind Durchschnittswerte.
Inhaltsverzeichnis:Mithilfe unserer Datenbank ermitteln wir das durchschnittliche Bruttogehalt für den Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin. Auf Grundlage unserer Daten können wir den entsprechenden Durchschnitt für den Stundenlohn, das Monatsgehalt und das Jahresgehalt berechnen.
Zeitraum | Bruttogehalt in € |
---|---|
pro Stunde | 11,33 |
pro Monat | 1.718,09 |
pro Jahr | 20.617,05 |
Wie viel Netto? | Brutto Netto Rechner |
Im bundesweiten Schnitt verdient man als Fußpfleger/ Fußpflegerin ein monatliches Bruttogehalt von . Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von sowie ein jährliches Einkommen in Höhe von .
In der folgenden Tabelle finden Sie die neuesten Einträge zum Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin aus unserer Gehaltsdatenbank. Die Werte wurden unserer eigenen Gehaltsdatenbank entnommen.
Bruttogehalt in € | Alter | Geschlecht | Arbeitsort |
---|---|---|---|
1.400,00 | 40 | weiblich | 49324 Melle |
780,00 | 56 | weiblich | 01304 Dresden |
1.920,00 | 56 | weiblich | 01728 Dresden |
1.000,00 | 55 | weiblich | 63628 Bad Soden-Salmünster |
1.900,00 | 33 | weiblich | 59368 Werne |
1.200,00 | 58 | weiblich | 64404 Bickenbach |
1.800,00 | 67 | weiblich | 87657 Görisried |
1.000,00 | 58 | weiblich | 48565 Steinfurt |
1.200,00 | 57 | weiblich | 33039 Nieheim |
1.320,00 | 41 | weiblich | 50374 Erftstadt |
Die Wirtschaftsstruktur ist in Bezug auf regionale Gehaltsunterschiede noch immer ein wichtiger Faktor. Auch beim Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin sind Differenzen im Verdienst vom Bundesland abhängig.
Der folgende Überblick zeigt das monatliche Brutto nach Bundesland an.
Bundesland | Bruttogehalt in € |
---|---|
Hessen | 1.668,75 |
Hamburg | k.A. |
Nordrhein Westfalen | 1.686,71 |
Baden Württemberg | 1.888,00 |
Schleswig Holstein | 1.300,00 |
Bayern | 1.867,50 |
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Die Höhe des durchschnittlichen Einkommens hängt auch vom Familienstand des Arbeitnehmers ab. Das Gehalt von verheirateten Arbeitnehmern im Job Fußpfleger/ Fußpflegerin unterscheidet sich von dem ihrer nicht liierten oder alleinerziehenden Kolleginnen und Kollegen.
Grund für den vom Familienstand abhängigen Gehaltsunterschied ist in erster Linie die Wahl der Steuerklasse, denn diese bestimmt, wie viel Lohnsteuer entrichtet werden muss. Ledige Arbeitnehmer ohne Kinder sind in der Steuerklasse 1, Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 und verheiratete Arbeitnehmer werden in die Steuerklasse 3, 4 oder 5 eingeteilt.
Auf Basis unserer Gehaltsdatenbank wurden folgende Durchschnittswerte errechnet:
Familienstand | Bruttogehalt in € |
---|---|
Verheiratet | 1.916,67 |
Alleinerziehend | 1.694,73 |
Die Gender-Pay-Gap verdeutlicht die Einkommensdifferenz, die zwischen Männern und Frauen besteht. Weibliche Arbeitnehmer verdienen in vielen Erwerbstätigkeiten weniger als ihre männlichen Kollegen.
Die prozentuale Einkommensdifferenz für den Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin liegt bei 100,00%. Männliche Arbeitnehmer verdienen in diesem Job 0,00€, weibliche hingegen 1.718,09€. Der geschlechtsspezifische Verdienst wird hier als durchschnittlicher Monatsbruttolohn für den Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin angeführt.
Geschlecht | Bruttogehalt in € |
---|---|
Männlich | k.A. |
Weiblich | 1.718,09 |
Mit steigendem Lebensalter erhöht sich meist auch das durchschnittliche Gehalt für den Job als Fußpfleger/ Fußpflegerin. In der folgenden Tabelle wird dargestellt, wie sich das Gehalt im Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin in Abhängigkeit von der Altersgruppe entwickeln kann:
Altersspanne in Jahren | Bruttogehalt in € |
---|---|
18 - 20 | k.A. |
21 - 25 | 1.794,33 |
26 - 30 | 1.566,67 |
31 - 40 | 1.842,00 |
41 - 50 | 1.984,25 |
51 - 60 | 1.434,85 |
61 - 70 | 1.800,00 |
Und wie hoch fällt das Einstiegsgehalt für Anfänger im Bereich als Fußpfleger/ Fußpflegerin aus? Wie sich das durchschnittliche Gehalt in Bezug auf die jeweilige Berufserfahrung unterscheidet, zeigt die folgende Tabelle:
Berufserfahrung in Jahren | Bruttogehalt in € |
---|---|
< 1 | 1.800,00 |
1 - 2 | 800,00 |
2 - 5 | k.A. |
5 - 10 | 1.200,00 |
10 - 20 | k.A. |
20 - 30 | k.A. |
> 30 | k.A. |
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Je höher der Bildungsabschluss, desto mehr Gehalt?
Nein, das kann man so nicht sagen. Letztlich entscheidet die individuelle Berufswahl über das mögliche Gehalt.
Für die verschiedenen Abschlüsse finden sich in unserer Datenbank folgende Gehälter zum Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin:
Abschluss | Bruttogehalt in € |
---|---|
Hauptschulabschluss | 800,00 |
Mittlere Reife | 1.200,00 |
Fachhochschulreife | 1.800,00 |
Auch die Größe und Mitarbeiteranzahl im Unternehmen oder Betrieb beeinflusst die Verdienstmöglichkeiten. Beim Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin sind folgende Mitarbeiterzahlen gängig:
Mitarbeiteranzahl im Unternehmen | Bruttogehalt in € |
---|---|
1 - 5 | 1.316,50 |
6 - 25 | k.A. |
26 - 50 | k.A. |
51 - 100 | k.A. |
101 - 250 | k.A. |
251 - 500 | k.A. |
501 - 1000 | k.A. |
1001 und mehr | k.A. |
Bietet der Job Fußpfleger/ Fußpflegerin besondere Highlights? In unserer Gehaltsstatistik finden sich zum Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin die folgenden Benefits:
In dieser Übersicht stellen wir Ihnen aktuelle Jobanzeigen für den Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin zur Verfügung. Mithilfe der verschiedenen Filtermöglichkeiten können Sie Stellenangebote in Ihrer Region anzeigen lassen.