Lohnsteuerklassen Rechner 2020 und 2021

Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Abzüge bei Nichtselbständigen. Sie ist somit für jeden Arbeitnehmer relevant, da das monatliche Nettogehalt von der jeweiligen Steuerklasse abhängt. Die Steuerklasse wiederum hängt von der Familiensituation ab.

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Wer herausfinden möchte, wie sehr die eigene Steuerklasse das Gehalt beeinflusst, kann dafür einen Lohnsteuerklassen-Rechner verwenden.

 
Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)
kostenlose Berechnung
Sichere Verbindung
Datensicherheit

Die sechs Steuerklassen

Um einen Lohnsteuerklassen-Rechner zu verwenden, muss zunächst die eigene Steuerklasse bekannt sein. Diejenigen, denen ihre Steuerklasse nicht bekannt ist, können sich an der folgenden Darstellung orientieren.

Die Lohnsteuerklassen im Überblick

Steuerklasse 1:

Die erste Steuerklasse ist für alle Arbeitnehmer gedacht, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind. Dazu zählen alle Personen, die ledig, unverheiratet, verwitwet oder geschieden sind.

Steuerklasse 2:

Diese Steuerklasse ist für alle Alleinerziehenden gedacht. Die Voraussetzung ist, dass die Person mit einem Kind zusammenleben muss, welches steuerlich zu berücksichtigen ist.

Steuerklasse 3:

Die Steuerklasse 3 ist nur für verheiratete Paare zugänglich. Es ist die Steuerklasse mit den niedrigsten Abzügen und sie ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Grundsätzlich gilt, dass stets der besser verdienende Ehepartner die Steuerklasse 5 wählen sollte, um das meiste aus den Vorteilen herauszuholen. Ein Lohnsteuerklassen-Rechner kann Auskunft darüber geben, ob sich ein Wechsel in diese Steuerklasse lohnt.

Steuerklasse 4:

Wenn ein Paar heiratet, kommen beide Partner zunächst automatisch in die Steuerklasse 4. Die Ehepartner sollten diese Steuerklasse beibehalten, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Verdient ein Partner deutlich mehr, ist eine Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 wahrscheinlich sinnvoller. Wann und ob es sich lohnt, können Paare mit einem Lohnsteuerklassen-Rechner herausfinden.

Steuerklasse 5:

Die Steuerklasse 5 ist ebenfalls ausschließlich verheirateten Personen vorbehalten. Wenn ein Partner diese Steuerklasse wählt, wird der andere Partner in die Steuerklasse drei eingestuft. Steuerklasse 3 und 5 gibt es nur in Kombination miteinander. Paare haben somit die Möglichkeit, sich einen steuerlichen Vorteil zu sichern.

Steuerklasse 6:

Die sechste Steuerklasse ist die mit den meisten Abzügen. Sie ist für Arbeitnehmer gedacht, die zwei oder mehr Jobs haben. Der zweite Job wird immer nach der Steuerklasse 6 besteuert.

Lohnsteuerklassen-Rechner

Wer seine Steuerklasse kennt, kann mit einem Lohnsteuerklassen-Rechner sein Nettogehalt berechnen. Ein Lohnsteuerklassen-Rechner ermittelt mit Hilfe der eingegebenen Daten den Wert, der vom Brutto-Gehalt abgezogen wird.

Besonders für verheiratete Paare ist es sinnvoll, einen Lohnsteuerklassen-Rechner zu verwenden, um herauszufinden, ob sich der Wechsel in die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 lohnt.


Quellen und Einzelnachweise

Bundesfinanzministerium: Lohnsteuer
Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Steuerklassenwahl:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz

Impressum | Datenschutz