Nettorechner

Der Arbeitgeber zahlt einen Lohn oder ein Gehalt an den Arbeitnehmer aus. Hierbei handelt es sich um das Bruttogehalt. Bevor die Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers erfolgen kann, nimmt der Arbeitgeber Abzüge vor. Der verbleibende Anteil heißt Nettolohn. Dies ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer jeden Monat als Einkommen zur Verfügung steht. Mit dem Nettorechner lässt sich der Lohn, der zur Auszahlung kommt, berechnen.

 
Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)
kostenlose Berechnung
Sichere Verbindung
Datensicherheit

Netto vom Brutto berechnen - so funktioniert es

In Deutschland erfolgt der Abzug der Steuern und der Sozialabgaben bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber. Der Nettorechner ermittelt die Höhe dieser Abzüge. Es handelt sich um folgende Posten:

  • Lohnsteuer
  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
  • Beiträge für die Rentenversicherung
  • Beiträge für die Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge für die Pflegeversicherung
  • Solidaritätszuschlag (seit 2021 nur noch bei Besserverdienenden; Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben sowie GmbHs und andere Körperschaften.)
  • Kirchensteuer

Die Berechnung durch den Nettorechner erfolgt bei jedem Arbeitnehmer individuell. Sie bemessen sich prozentual am Bruttoeinkommen. Der Nettorechner kann die individuellen Abzüge berücksichtigen. Voraussetzung für eine korrekte Berechnung ist die Eingabe der Abzugsbeträge. Diese können sich bei den Arbeitnehmern unterscheiden:

  • individueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
  • Beiträge zur Kirchensteuer unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern
  • Beiträge für die Pflegeversicherung sind für Kinderlose höher

Eine korrekte Berechnung der Abzüge vom Bruttolohn durch den Nettorechner ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einige persönliche Angaben tätigt. Dazu gehört neben den bereits erwähnten Posten auch der Familienstand für die Ermittlung der Steuerklasse. Diese bildet die Grundlage für den Steuerabzug.

Abzüge berechnen für Azubis

Auszubildende bekommen einen Lohn oder ein Gehalt. Dieses unterliegt ebenso wie das Gehalt eines Arbeitnehmers dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Grundsätzlich erfolgt ein Abzug der Kosten für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Gehört der Azubi einer Konfession an, sind Kosten für die Kirchensteuer zu zahlen.

(infobox: start class: wichtig)

Liegt der Lohn oder das Gehalt des Auszubildenden unter der Geringfügigkeitsgrenze, fallen keine Abzüge an. Der Arbeitnehmer übernimmt den Anteil des Auszubildenden. Im Jahre 2021 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 450 EUR im Monat. Azubis, deren Verdienst unter dieser Grenze liegt, bekommen ihre Vergütung ohne Abzüge ausgezahlt. Der Nettorechner berücksichtigt die Geringfügigkeitsgrenze automatisch.

(infobox: end)

Nettorechner für Beamte

Im Sinne des Gesetzes erbringen Beamte eine Dienstleistung für den Staat. Der Staat belohnt sie mit geringeren Sozialabgaben. Beamte zahlen keine Rentenversicherung und keine Arbeitslosenversicherung. Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis sind sie - mit wenigen Ausnahmen- auf Lebenszeit angestellt. Eine Arbeitslosigkeit ist somit nicht möglich. Außerdem erhalten sie eine Pension vom Staat. Beiträge für die Rentenversicherung fallen somit nicht an. Eine Pflicht zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung besteht nicht. Der Beamte kann sich privat versichern. Der Nettorechner berücksichtigt diese Punkte, wenn eine entsprechende Eingabe zum Beamtenstatus erfolgt.


Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzministerium: Lohnsteuer
  2. Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Steuerklassenwahl:
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz

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