Vor der Auszahlung von Lohn und Gehalt kommt es zu Abzügen. Dazu gehören die Lohn- oder Einkommenssteuer, die Sozialabgaben, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Der Arbeitnehmer bekommt den verbleibenden Betrag auf sein Konto überwiesen. Mit einem Steuerrechner ist es möglich, die Abzüge und somit das Nettogehalt genau zu ermitteln. Dafür sind individuelle Eingaben erforderlich. Durch unterschiedliche Gehaltszahlungen, Steuerklassen und die Zugehörigkeit zur Kirche ist eine allgemeingültige Berechnung für alle Arbeitnehmer nicht möglich.
Der Steuerrechner kann für alle Löhne und Gehälter, aber auch für Rentenzahlungen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit die Abzüge ermitteln. Arbeitgeber und Rentenkassen nehmen die Abzüge automatisch vor und überweisen den verbleibenden Betrag an den Arbeitnehmer oder Rentenempfänger. Selbstständige müssen Steuern und Sozialabgaben aktiv überweisen.
Diese Posten lassen sich mit dem Steuerrechner ermitteln:
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Ab dem 1. Januar 2021 tritt eine Änderung für die Berechnung des Solidaritätszuschlages in Kraft. Diese hat zur Folge, dass nur noch zehn Prozent der Arbeitnehmer den Zuschlag zahlen müssen.
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Der Steuerrechner ermittelt aus dem Bruttogehalt die Abzüge und stellt diese in einer Tabelle dar. Die Berechnung kann auf Basis einer monatlichen oder täglichen Zahlung erfolgen.
Als Alleinstehend gelten Arbeitnehmer, die nicht verheiratet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer ledig, geschieden oder verwitwet ist. Wer keinen Ehepartner hat, erfährt eine Besteuerung nach der Grundtabelle. In dieser ist der Grundfreibetrag automatisch eingearbeitet. Aus dem Bruttogehalt ermittelt der Rechner die anfallende Lohnsteuer.
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Arbeitnehmer können Werbungskosten, die im laufenden Jahr anfallen, durch einen Vorabzug geltend machen. Es ist möglich, diesen Vorabzug bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen.
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Ehepaare bekommen den doppelten Grundfreibetrag und können eine Besteuerung nach der Splittingtabelle in Anspruch nehmen. Diese Art der Besteuerung bringt Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Steuerrechner berücksichtigt die Splittingtabelle automatisch, wenn der Steuerpflichtige eingibt, dass er verheiratet ist.
Rentner müssen Steuern zahlen, wenn ihre Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommt ein Rentenfreibetrag, der an das Renteneintrittsalter gekoppelt ist. Wer ab 2040 in Rente geht, bekommt keinen Rentenfreibetrag mehr. Die Steuerberechnung orientiert sich an der Grundtabelle bei alleinstehenden Rentnern und an der Splittingtabelle bei Ehepaaren.
Es ist möglich, eine Steuerrückerstattung zu berechnen. Dazu sind folgende Eingaben erforderlich:
Aus diesen Werten ermittelt der Steuerrechner eine Steuererstattung oder eine notwendige Steuernachzahlung anhand der geltenden Einkommensteuertabelle für Alleinstehende oder Ehepaare.