Steuerrechner

Vor der Auszahlung von Lohn und Gehalt kommt es zu Abzügen. Dazu gehören die Lohn- oder Einkommenssteuer, die Sozialabgaben, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Der Arbeitnehmer bekommt den verbleibenden Betrag auf sein Konto überwiesen. Mit einem Steuerrechner ist es möglich, die Abzüge und somit das Nettogehalt genau zu ermitteln. Dafür sind individuelle Eingaben erforderlich. Durch unterschiedliche Gehaltszahlungen, Steuerklassen und die Zugehörigkeit zur Kirche ist eine allgemeingültige Berechnung für alle Arbeitnehmer nicht möglich.

 
Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)
kostenlose Berechnung
Sichere Verbindung
Datensicherheit

Steuerrechner - Möglichkeiten der Anwendung

Der Steuerrechner kann für alle Löhne und Gehälter, aber auch für Rentenzahlungen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit die Abzüge ermitteln. Arbeitgeber und Rentenkassen nehmen die Abzüge automatisch vor und überweisen den verbleibenden Betrag an den Arbeitnehmer oder Rentenempfänger. Selbstständige müssen Steuern und Sozialabgaben aktiv überweisen.

Diese Posten lassen sich mit dem Steuerrechner ermitteln:

  • Lohn- oder Einkommensteuer
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

(infobox: start class: wichtig)

Ab dem 1. Januar 2021 tritt eine Änderung für die Berechnung des Solidaritätszuschlages in Kraft. Diese hat zur Folge, dass nur noch zehn Prozent der Arbeitnehmer den Zuschlag zahlen müssen.

(infobox: end)

Der Steuerrechner ermittelt aus dem Bruttogehalt die Abzüge und stellt diese in einer Tabelle dar. Die Berechnung kann auf Basis einer monatlichen oder täglichen Zahlung erfolgen.

Steuerberechnung für Alleinstehende

Als Alleinstehend gelten Arbeitnehmer, die nicht verheiratet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer ledig, geschieden oder verwitwet ist. Wer keinen Ehepartner hat, erfährt eine Besteuerung nach der Grundtabelle. In dieser ist der Grundfreibetrag automatisch eingearbeitet. Aus dem Bruttogehalt ermittelt der Rechner die anfallende Lohnsteuer.

(infobox: start class: tipp)

Arbeitnehmer können Werbungskosten, die im laufenden Jahr anfallen, durch einen Vorabzug geltend machen. Es ist möglich, diesen Vorabzug bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen.

(infobox: end)

Steuerberechnung für Ehepaare

Ehepaare bekommen den doppelten Grundfreibetrag und können eine Besteuerung nach der Splittingtabelle in Anspruch nehmen. Diese Art der Besteuerung bringt Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Steuerrechner berücksichtigt die Splittingtabelle automatisch, wenn der Steuerpflichtige eingibt, dass er verheiratet ist.

Steuerberechnung für Rentner

Rentner müssen Steuern zahlen, wenn ihre Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommt ein Rentenfreibetrag, der an das Renteneintrittsalter gekoppelt ist. Wer ab 2040 in Rente geht, bekommt keinen Rentenfreibetrag mehr. Die Steuerberechnung orientiert sich an der Grundtabelle bei alleinstehenden Rentnern und an der Splittingtabelle bei Ehepaaren.

Steuerrechner für die Rückerstattung von Steuern

Es ist möglich, eine Steuerrückerstattung zu berechnen. Dazu sind folgende Eingaben erforderlich:

  • Jahresbrutto
  • vom Finanzamt anerkannte Werbungskosten
  • Steuerabzug durch den Arbeitgeber

Aus diesen Werten ermittelt der Steuerrechner eine Steuererstattung oder eine notwendige Steuernachzahlung anhand der geltenden Einkommensteuertabelle für Alleinstehende oder Ehepaare.


Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzministerium: Lohnsteuer
  2. Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Steuerklassenwahl:
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz
  4. Bundesfinanzministerium: Solidaritätszuschlag

Impressum | Datenschutz