Verdienstrechner

In vielen Situationen im Berufsleben drängt sich immer wieder eine entscheidende Frage auf: Wie viel bleibt einem vom Gehalt? Das Bruttogehalt ist natürlich eine der wichtigsten Zahlen im Arbeitsvertrag, noch wichtiger ist es allerdings zu wissen, welcher Betrag endgültig auf das eigene Konto überwiesen wird. Kurz: Welche Zahl steht hinter dem Nettoverdienst? Um dies zu berechnen gibt es ein nützliches Hilfsmittel - den so genannten Verdienstrechner.

 
Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)
kostenlose Berechnung
Sichere Verbindung
Datensicherheit

Was lässt sich mit einem Verdienstrechner berechnen?

In erster Linie kann mit einem Verdienstrechner sowohl das monatliche als auch das jährliche Nettogehalt berechnet werden. Ebenso die zu zahlende Kirchensteuer und die Höhe der Sozialabgaben können im Detail aufgeführt werden. Die Höhe der Aufwendungen für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und auch der gesetzlichen Pflegeversicherung werden demnach allesamt vom Verdienstrechner berücksichtigt.

Daher eignet sich der Verdienstrechner vor allem zur Vorbereitung auf Vertragsverhandlungen und dem Bewerbungsverlauf. So kann immer schnell berechnet werden, welcher Betrag bei einer Unterschrift im Monat zur Verfügung stehen wird. Auch wenn sich die Lebenssituation ändert - beispielsweise bei einer Hochzeit - kann der Verdienstrechner wieder zu Rate gezogen werden, da sich einige Ereignisse auf den Nettolohn auswirken. Gleiches gilt für gesetzliche Änderungen.

Angaben und Varianten

Um den Nettolohn präzise berechnen zu können werden einige Angaben benötigt. Die verschiedenen Steuerklassen spielen dabei eine übergeordnete Rolle.

Die wichtigsten Angaben beim Verdienstrechner im Überblick

Die wichtigste Angabe für den Verdienstrechner ist zweifellos der Bruttolohn, es sind aber noch viele andere von Bedeutung, die im Folgenden aufgelistet werden:

  • Steuerklasse
  • Alter
  • Kinder
  • Kirchensteuerpflicht - ja oder nein?
  • Jährlicher Steuerfreibetrag
  • Krankenversicherung
  • Bundesland
  • Beitragssatz
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Firmenwagen

Steuerklassen

Neben der Höhe des Einkommens richtet sich die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und auch der Solidaritätszuschlag auch nach den Steuerklassen. Dabei wird in Deutschland zwischen sechs Steuerklassen Unterschieden (I bis VI). Zu der Steuerklasse I werden beispielsweise ledige, geschiedene (ohne Kinder) und verwitwete Personen gezählt.

Für alle Steuerklassen gilt, dass ein pauschaler Steuersatz nicht allgemein bestimmt werden kann. Das liegt daran, dass dieser je nach Gehalt variiert. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 42 Prozent. Ein naheliegenderes Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 32.000 Euro liegt der Steuersatz in der Steuerklasse I bei rund 17 Prozent. Beim Verdienstrechner kann die jeweilige Steuerklasse angegeben werden, die dann automatisch mit einberechnet wird.


Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzministerium: Lohnsteuer
  2. Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Steuerklassenwahl:
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz

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